DEHOGA Thüringen

Newsletter vom 17.01.2025

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17.01.2025 als Download

GEMA-Gebühren bei Veranstaltungen mit Verzehrzwang

Nicht nur die Planungen für Weihnachtsveranstaltungen, sondern auch für Silvester laufen auf Hochtouren. Für die Anmeldung von Veranstaltungen bei der GEMA (Musik) übersenden wir Ihnen unser aktualisiertes Merkblatt: „GEMA-Gebühren bei Veranstaltungen mit Verzehrzwang“ (Stand Dezember 2024).

Das Merkblatt erläutert insbesondere die Meldung von Veranstaltungen, bei denen im Eintrittspreis ein Verzehranteil (Speisen, Getränke) enthalten ist.

Hinweise:
Für die Anmeldung von Silvesterveranstaltungen hat die GEMA weitere Informationen auf einer separaten Themenseite veröffentlicht.

Link: https://www.gema.de/de/musiknutzer/kampagnen/silvester

Die Anmeldung sollte grundsätzlich über das GEMA-Online-Portal erfolgen. Sollte dies technisch nicht möglich sein, kann die GEMA auch telefonisch kontaktiert werden unter: 030 588 58 999.