Mindestlohn

 

Mindestlohn

- exklusiv nur für Mitglieder -


Exklusiv für unsere Mitlgieder im DEHOGA Thüringen bieten wir Informationen zu folgenden Themen an:

Mindestlohn steigt auf 9,35 EUR brutto pro Stunde ab 01.01.2020

Für einen in Vollzeit beschäftigten Mitarbeiter steigt damit ab 01.01.2020 die durchschnittliche Bruttovergütung auf 1.621,00 EUR. Für einen in Teilzeit (z. B. 130 Stunden/Monat bzw. 30 Stunden/Woche) beschäftigten Mitarbeiter steigt die monatliche durchschnittliche Bruttovergütung auf 1.216,00 EUR.  

Prüfen Sie Ihre Arbeitsverträge und passen Sie die vereinbarte Vergütung rechtzeitig an. Spätestens in der Lohn-/Gehaltsabrechnung Januar 2020 muss die Lohnerhöhung umgesetzt sein.

Mindestlohn und Minijob

Auch Aushilfen, ob nun volljährige Schüler, Studenten, Familienangehörige, Rentner etc. auf Minijob-Basis haben ab 01.01.2020 Anspruch auf die Mindestlohnerhöhung. Aufgrund der Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 450,00 EUR ist zu beachten, dass der Mitarbeiter monatlich nur noch in einem Umfang von maximal 48,12 Stunden beschäftigt werden darf.

Wird die Reduzierung der monatlich zulässigen Arbeitszeit nicht beachtet, drohen dem Unternehmer finanzielle Einbußen, da der Minijob dann zum Midijob (sog. Übergangsbereich) und damit sozialversicherungspflichtig wird.

Informationen zum Mindestlohn

Als Mitglied im DEHOGA Thüringen können Sie auch im Internet mit besonderem Service rechnen. In folgenden Rubriken bieten wir nützliche Informationen und Downloads:

Aktuelle News zum Mindestlohn

Downloads zum Mindestlohn

Rechtliche Grundlagen

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:

Diplomjuristin Sabine Aumüller

Rechtsberatung

Diplomjuristin Sabine Aumüller

Telefon 0361 / 590780

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Diplomkaufmann Dirk Ellinger

Hauptgeschäftsführer

Diplomkaufmann Dirk Ellinger

Telefon 0361 / 5907814

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