PM 28/2013

Faire Wettbewerbsbedingungen in der Hotellerie und Gastronomie

Erfurt, 05.09.2013 / Gestern tagte die "Fachgruppe Hotellerie" des DEHOGA Thüringen e.V. Im Vorfeld dieser Sitzung fand die Veranstaltung "Die richtige Wahl - Kandidaten vor Ort" im DEHOGA Thüringen KOMPETENZZENTRUM statt. An dieser Veranstaltung nahmen auch zahlreiche Unternehmer des Hotel- und Gaststättengewerbes teil.

Eines der Diskussionsthemen, welches insbesondere auch in der Fachgruppe diskutiert wurde, war die Positionierung der Parteien zur Frage der Umsatzsteuer im Hotel- und Gaststättengewerbe.

Die Forderung ist zum einen darauf gerichtet, dass die im Rahmen des Wachstums-beschleunigungsgesetzes gesenkte Umsatzsteuer für Hotelübernachtungen beibehalten wird, aber auch die Umsatzsteuer, jedenfalls auf Lebensmittel- und Speisen im Restaurant, wie auch anderswo auf 7 Prozent reduziert wird.

Der Fachgruppenvorsitzende Hans-Joachim Klaus führte in der Sache aus:

"Unsere Branche hat nach der Senkung der Mehrwertsteuer Wort gehalten. Wir haben, dort wo es ging die Preise gesenkt, vor allem aber investiert, um für unsere Gäste bessere Dienstleistungen in höherer Qualität anzubieten. Wir haben die Chance genutzt. Die Investitionen sind vor allem in das regionale Handwerk in Form von Aufträgen geflossen."

Das Gastgewerbe braucht aber insgesamt planbare Rahmenbedingungen und Planungssicherheit. Eine Vielzahl der Investitionen ist, aufgrund der Eigenkapitalschwäche der Unternehmen in Thüringen, über Kredite, die zurückgezahlt werden müssen, finanziert. Die Kalkulation der Preise erfolgte jedoch auf der Grundlage der ermäßigten Mehrwertsteuer, insofern braucht das Gastgewerbe auch Planungssicherheit. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer muss zwangsläufig, da die Erträge kaum ausreichen die Substanz zu erhalten, geschweige denn eine angemessene Vergütung für die Unternehmer sicherzustellen, zu einer entsprechenden Preiserhöhung führen.

"Natürlich haben wir auch, und dies beweist unser aktueller Entgelttarifvertrag, in die Bezahlung unserer Mitarbeiter investiert, aber auch da brauchen wir Planungssicherheit und nicht neue Belastungen", so Klaus weiter.

"Gern begründet aktuell die Politik, dass es Schluss sein müsse mit Ausnahmetatbeständen und dass es dem Bürger nicht vermittelbar ist, warum das deutsche Umsatzsteuerrecht so kompliziert sei. Dies sehen wir genauso", so Dirk Ellinger Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen.

"Aber damit die Rücknahme der Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Übernachtungen begründen zu wollen, weil angeblich Großkonzerne damit gefördert würden, ist schlichtweg falsch. Die Branche über die wir reden, und das darf auch mal zur Kenntnis genommen werden, ist geprägt von kleinen und mittelständischen, vorwiegend Familienbetrieben", so Ellinger weiter.

Die Steuerlogik zwischen Gastronomie und Lebensmitteleinzelhandel bzw. Lebensmittelhandwerk ist auch weder logisch noch vermittelbar. Insofern bedarf es gerade hier einer einheitlichen und insbesondere wettbewerbsrechtlich vertretbaren Regelung.

Es kann nicht angehen, dass ein Lebensmittel danach besteuert wird, wo oder wie es verzehrt wird. Das Gastgewerbe wird im Wettbewerb gegenüber den Bäckern und Fleischern massiv benachteiligt, weil hier der volle Steuersatz gefordert wird.

Die Präsidentin des DEHOGA Thüringen, Gudrun Münnich führte dazu aus:

"Mir darf gern jemand objektiv den Unterschied darlegen, warum Nachos im Kino ermäßigt und im Restaurant mit 19 Prozent besteuert werden. Ich jedenfalls kann das nicht verstehen.

Auch da sollte Politik vermittelbar sein und mein Eindruck aus der heutigen Diskussion ist jedenfalls, dass die anwesenden Politiker, die jedenfalls gegen eine Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie und für eine Erhöhung auf Übernachtungen sind, dieses Thema selbst nicht verstanden haben. Aber wenn dies so ist, dann sollte man jedenfalls ehrlich bleiben und nicht mit Polemik eine Politik zu Lasten unserer Branche betreiben."