PM 17/2015

Dramatische Entwicklung bei den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen

Erfurt, 20.05.2015 / „Es war abzusehen dass nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes die Anzahl der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse sinken wird. Niemand jedoch hat mit einer solchen Zahl des Abbaus gerechnet, wie sie gestern von der Minijob-Zentrale verkündet wurde.“, so Gudrun Münnich, Präsidentin des DEHOGA Thüringen.

Nach Einschätzung des DEHOGA Thüringen sind mehrere Ursachen für diesen dramatischen Einbruch verantwortlich, der sich insbesondere in den Neuen Bundeländern und in Thüringen speziell mit einem Minus von 6,6 Prozent sehr deutlich abzeichnet. Natürlich ist dies zum Teil saisonal bedingt. Aber der Einfluss des Mindestlohngesetzes und insbesondere der damit verbundenen Aufzeichnungspflichten haben einen nicht unerheblichen Anteil daran.

Wenn beispielsweise Politikerin Ina Leukefeld nunmehr den Mindestlohn feiert und gar mit: „Zurückdrängen prekärer Beschäftigung“ betitelt, dann geht das an der Lebenswirklichkeit, jedenfalls im Hotel- und Gaststättengewerbe, völlig vorbei und zeigt wieder einmal mehr die Realitätsferne der Politiker auf.

„Die Mehrzahl der Aushilfen im Thüringer Gastgewerbe, so jedenfalls berichten es unsere Kollegen, sind Studenten, Rentner, Schüler und im zweiten Arbeitsverhältnis Beschäftigte. Alle haben unterschiedliche Motive für eine Aushilfstätigkeit. Aus Branchensicht bleibt uns, entgegen auch den praxisfremden Äußerungen seitens der Gewerkschaft in der betrieblichen Organisation nichts anderes übrig, als Spitzenzeiten, die auch oft nicht langfristig planbar sind, mit Aushilfen abzufangen.“, so Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen.

Gudrun Münnich, die selbst einen Landgasthof mit Hotel betreibt weiter: „In meinem Unternehmen habe ich Bedarf insbesondere in den Abendstunden und am Wochenende. Bei schönem Wetter, welches ich nur sehr bedingt vorhersehen kann, brauche ich Mitarbeiter in meinem Biergarten. Dieser Arbeitsanfall ist nicht kontinuierlich. Dafür kann ich gar keinen zusätzlichen Arbeitsplatz schaffen, weil dieser schlicht und ergreifend nicht zu bezahlen ist. Wenn also die Politik weiter den Einsatz von Aushilfen einschränkt, dann muss sich keiner wundern und uns dann als Dienstleister vorwerfen wir würden nicht wollen. Dabei werden wir gezwungen Ruhetage einzuführen, Öffnungszeiten einzuschränken oder eben Veranstaltungen pünktlich, egal wie die Stimmung ist zu beenden.“

Aushilfen wollen arbeiten, die Unternehmer möchten sie beschäftigen und der Gast will gern die Dienstleistung in Anspruch nehmen und diese auch bezahlen. Die Politik jedoch verbietet dies, weil der Arbeitnehmer eine Aushilfe ist und im zweiten Arbeitsverhältnis steht. Denn die Aushilfe hat schon im ersten Arbeitsverhältnis 8 Stunden gearbeitet und darf damit nur noch zwei Stunden eingesetzt werden, obwohl sie gern ab 18:00 Uhr bis zum Ende der Veranstaltung arbeiten würde. Für die lediglich gesetzlich zulässigen 2 Stunden jedoch hat die Aushilfe wohl kaum die Motivation zur Nebentätigkeit, da sich dies nicht lohnt.

“Wir müssen die Arbeitnehmer auch vor sich selber schützen.“, so die Antwort der zuständigen Behörde auf die Frage des Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen, wie dies den Aushilfen, den Unternehmern und auch den Gästen vermittelt werden soll.