Künstlersozialkasse

 

Künstlersozialkasse

- exklusiv nur für Mitglieder -


Exklusiv für unsere Mitlgieder im DEHOGA Thüringen bieten wir Informationen zu folgenden Themen an:

Aufgrund vieler Fragen aus unserer Mitgliedschaft möchten wir darauf hinweisen, dass gastgewerbliche Unternehmen verpflichtet sind, Leistungen an die Deutsche Rentenversicherung für die Verwertung künstlerischer Leistungen zu zahlen.

weitere Informationen für DEHOGA-Thüringen-Mitglieder

weitere Informationen direkt auf der Seite der Künstlersozialkassen

 

Update Künstlersozialkasse

1. A&S-Ausschuss verwirft Ausweitung der Betriebsprüfung auf alle Unternehmen

Nach längerer Debatte hat der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales in seiner Sitzung am 6. Juni 2013 dem Gesetzgeber empfohlen, die noch im Referentenentwurf des BMAS enthaltene Ausweitung der Betriebsprüfungen für die Künstlersozialabgabe auf alle Unternehmen (also auch auf Kleinstunternehmen und Bagatellfälle) nicht zu verabschieden.

In diesem Sinne hatte auch der DEHOGA Stellung genommen, da die zu erwartenden Mehreinnahmen und die durch die Prüfungen entstehenden Mehrkosten in keinem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen. Der Termin der 2. und 3. Lesung und damit der Verabschiedung steht noch nicht fest. Wir halten Sie über den Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens auf dem Laufenden.

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Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:

Diplomjuristin Sabine Aumüller

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Diplomkaufmann Dirk Ellinger

Hauptgeschäftsführer

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