PM 10/2021

Regelungschaos geht weiter – erste Klage gegen Allgemeinverfügung

Erfurt, 15.10.2021 / Vom DEHOGA Thüringen initiiert ist heute eine erste Klage gegen die Allgemeinverfügung Schmalkalden-Meiningen am Verwaltungsgericht eingereicht worden.

Gerade mit Blick auf die Herbstferien, wo z.B. eben besonders Kinder mit ihren Eltern oder Großeltern verreisen, sind die Regelungsvorgaben der Testpflichten für Gastgeber nicht realisierbar, weil Testzentren fehlen, die Kostenübernahme nicht geklärt ist und völlig unklare Regelungen normiert sind, welche nicht umgesetzt werden können.

Seit Monaten fordert das Thüringer Gastgewerbe gegenüber dem Thüringer Gesundheitsministeriums eine klare Perspektive für die Branche im Herbst und im kommenden Winter.

„Wir dürfen doch im zwanzigsten Monat der Pandemie endlich klare und verständliche Regelungen verlangen. Das Regelungschaos und immer wieder Einschränkungen für unsere ohnehin gebeutelte Branche sind untragbar. Das Delegieren von Regelungen über die unterste Ebene und schließlich an die Hotelrezeptionen oder die Restauranttür und zudem noch ein völlig unübersichtlicher und unverständlicher Flickenteppich ist schlicht und ergreifend nicht mehr hinnehmbar. Wir fordern konkret Ministerin Werner auf, dieses Chaos zu beenden.“, so Mark A. Kühnelt, Präsident DEHOGA Thüringen.

Ministerpräsident Ramelow hatte bereits im März gefordert, die Inzidenz allein nicht zum Maßstab von Einschränkungen zu machen. Die Umsetzung dieses Vorschlages dauerte in Thüringen dann bis in den August. Jedoch sind aufgrund der geringen Einwohnerzahlen in den Landkreisen und kreisfreien Städte rein rechnerisch immer wieder schnelle Sprünge bei den Inzidenzzahlen zu verzeichnen gewesen und eben auch gegenwärtig zu beobachten. 

Seit Sommer warnt die Thüringer Wirtschaft davor, dass die Inzidenzwerte, welche regional ermittelt werden, weder allein noch in der Kombination mit Schutzwert und Belastungswert bei den geringen Einwohnerzahlen und den niedrig gesetzten Werten, sehr schnell, so wie gegenwärtig, zu den normierten Warnstufen führen, welche aber im Ergebnis nicht zur massiven Überlastung des Gesundheitssystems führen.

Wenn gerade, wie jetzt viele der positiven Testergebnisse von Kindern und Jugendlichen, aufgrund des nicht mehr umgesetzten Testangebotes in Schulen, nunmehr dazu führen sollen, dass das Gastgewerbe weiter massiv eingeschränkt wird, erschließt sich dies nach objektiven Maßstäben nicht.

Eine Warnstufe sollte erst bei deutlich höheren Inzidenzwerten als gegenwärtig ausgelöst werden, da durch die gestiegene Impfquote gerade nicht von der Überlastung des Gesundheitswesens ausgegangen werden muss.

Ob die aktuellen Maßnahmen, gerade mit den massiven Einschränkungen im Gastgewerbe jeweils angemessen oder dem Schutzziel entsprechend sind, muss leider immer mehr bezweifelt werden.

„Es darf hinterfragt werden, ob bei der derzeitigen Impfquote und der bislang auf den vom RKI veröffentlichten Zahlen, beruhenden Entscheidungen, wobei in der letzten Woche die Zahlen des RKI als nicht richtig dargestellt wurden, derartigen Grundrechtseingriffe noch als gerechtfertigt angesehen werden dürfen.“, zeigt sich der Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen, Dirk Ellinger, skeptisch.

Um „nicht geimpfte“ Personen zu schützen werden Einschränkungen und Maßnahmen normiert, welche weder verständlich noch umsetzbar sind und nur zu Unverständnis führen können.

„Wenn Adressaten einer Norm diese nicht im Ansatz verstehen, geschweige denn realisieren können, muss sich der Absender der Norm ernsthaft fragen lassen, welcher Sinn damit verfolgt werden soll.“, so Kühnelt weiter.

Das kann insgesamt nicht mehr zu Akzeptanz führen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass gerade das Gastgewerbe, so auch die Einlassungen des RKI nicht Pandemietreiber ist.

„Ich kann mich nur noch wundern, wenn ich Stunden in vollen Zügen zwar mit Maske, aber minimalen Abstand sitzen darf, aber im Hotel, Mindestabstände, Masken und Tests, sofern es sich da beispielsweise um Kindern, welche nicht geimpft werden können handelt, gelten sollen.“, äußert Ellinger seine Verwunderung.

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