Erfurt, 27. Februar / Am Freitag letzter Woche fand in Erfurt die zweite Runde für einen neuen Entgelttarifvertrag für die ca. 30.000 Beschäftigten im Thüringer Gastgewerbe statt.
Die Gewerkschaft Nahrung – Genuss – Gaststätten (NGG) forderte eine Entgelthöhung von 6 Prozent für ein Jahr und die Herstellung eines differenzierten Relationsgefüges im Entgelttarifvertrag.
Zu Beginn der Verhandlungen lagen die Positionen der Tarifvertragsparteien weit auseinander. In einer intensiven und konstruktiven Verhandlung konnte ein guter Tarifabschluss erreicht werden.
So steigen die Entgelte in den oberen Bewertungsgruppen ab dem 01.03.2017 um 2,6 % und zum 01.02.2018 um weitere 3,4 %, zusätzlich gibt es eine Einmalzahlung. Für die unteren Bewertungsgruppen, die schon zum 01.01.2017 von der Mindestlohnerhöhung von 4 % profitiert haben, erhöhen sich die Entgelte zum 01.07.2017 nochmals um 2,6 % und zum 01.02.2018 um weitere 3,4 %.
Die Ecklohngruppe für einen Facharbeiter nach dreijähriger Ausbildung ist die Bewertungsgruppe 5. Nach zweijähriger einschlägiger Tätigkeit gilt die Bewertungsgruppe 6. Nach dem neuen Entgelttarifvertrag erhalten Facharbeiter nach der Ausbildung, ein Bruttolohn von 1.687,00 EUR und nach zwei Jahren 1.818,00 EUR. Die Entgelte steigen im Jahr 2018 dann auf 1.744,00 EUR bzw. auf 1.880,00 EUR.
Für den schwierigen Bereich des Caterings, konnten auch Erhöhungen zum 01.12.2017 und zum 01.10.2018 um jeweils 2,5 % und 3,5 % vereinbart werden. Das Entgelt der unteren Gruppen steigt danach auf 9,08 EUR bzw. 9,38 EUR. Da die Tarifvertragsparteien um die Wichtigkeit gerade der unteren Einkommensgruppen insbesondere im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung wissen, soll ein entsprechender Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit geprüft werden.
„Es war uns wichtig einerseits gerade vor der Problematik unseres Fachkräfte- und Nachwuchsmangels einen Entgeltabschluss hinzubekommen, der auch für unsere Mitarbeiter attraktiv ist, aber andererseits auch von den Unternehmern geschultert werden kann. Ferner brauchen wir für unsere Mitgliedsunternehmen auch Planungssicherheit, deshalb war uns eine Laufzeit von 2 Jahren sehr wichtig.“, so Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen.
„Uns war es wichtig, die unteren Bewertungsgruppen vom Mindestlohn abzuheben.“, so Petra Schwalbe, die Verhandlungsführerin der NGG. „Wir konnten mit dem Abschluss erreichen, dass es spürbare Verbesserungen beim Entgelt für die Beschäftigten im Thüringer Gastgewerbe gibt. Allerdings gibt es für die Zukunft noch Spielraum nach oben.“, so Schwalbe weiter.
Da es für die Zukunft des Gastgewerbes wichtig ist, die Branche für Auszubildende attraktiv zu machen, steigen die Ausbildungsvergütungen während der Laufzeit zwischen 4 und 6 % in 2017 und 2018.
Derzeit wird noch über einen eigenen Tarifvertrag für Auszubildende verhandelt. Für diesen Vertrag soll eine Allgemeinverbindlichkeit geprüft und wenn möglich beantragt werden.
„Wir brauchen insgesamt und da sind sich die Sozialpartner einig, für unsere Branche eine höhere gesellschaftliche Anerkennung. Wir sind gern Dienstleister und arbeiten immer dann, wenn unsere Gäste diese Leistungen haben wollen, das ist eben am Abend, am Wochenende und an den Feiertagen. Dies hat aber auch seinen Preis, den wir erzielen müssen, um unsere Kosten zu decken, unsere Mitarbeiter entsprechend zu bezahlen sowie auch die Unternehmer und ihre Familien, da wir vorwiegend kleine Familienunternehmen im Thüringer Gastgewerbe haben, ein angemessenes Einkommen zu sichern.“, so Dirk Ellinger abschließend.