Entgegen den Behauptungen ist der Mindestlohn im Thüringer Gastgewerbe angekommen und Verstöße sind gerade selten zu verzeichnen.
Der Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen, Dirk Ellinger, führt dazu aus. „Wenn wie in den Einlassungen von NGG-Vertretung behauptet beim Mindestlohn viele Kellner und Köche offenbar leer ausgehen, dann vermag ich dieser „Aussage“ nicht im Ansatz folgen, weil gerade das Gegenteil der Fall ist. In unserer täglichen Beratungspraxis haben wir bislang nur Fälle, wo Kollegen mit den bürokratischen Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten nicht klar gekommen sind, so wie behauptet, das der Mindestlohn nicht gezahlt wird, ist dies schlicht und ergreifend nicht richtig.“
„Die Zahlen kann man immer so oder so interpretieren.“, so die Präsidentin des DEHOGA Thüringen, Gudrun Münnich. „Aber sie sollten immer so dargestellt werden, wie sie sind und nicht zu einer Verzerrung der Wirklichkeit führen. Gerade das macht die NGG gegenwärtig. Ich finde das gerade das Verhältnis zwischen den Kontrollen und den Beanstandungen zeigt, wie der Mindestlohn, auch wenn wir ihn nach wie vor politisch aus Gründen der Tarifautonomie, für falsch halten, dennoch von den Unternehmern im Gastgewerbe des Freistaates umgesetzt ist. Es ist gerade eben nicht legitim, von dem Anteil der Ermittlungsverfahren an den geprüften Betrieben auf eine Gesamtzahl von Verstößen hochzurechnen.“
Zu den vorliegenden Zahlen führt Dirk Ellinger aus: „Im Bereich des Hauptzollamtes Erfurt wurden nach Angaben der FSK* im Jahr 2016 insgesamt 2.827 (2015: 2.890) Arbeitgeberprüfungen, davon im Gastgewerbe 407 (2015: 435) realisiert. Dies entspricht einem Anteil in Höhe von 14,40 % (2015: 15,05 %). Wenn es dabei zu insgesamt 6.553 (2015: 6.356) Einleitungen von Ordnungswidrigkeitsverfahren bzw. Strafverfahren kommt, wobei dies im Gastgewerbe 793 (2015: 555) waren, was einem Anteil von 12,1 % (2015: 8,73 %) entsprach, dann ist jeder Einzelfall einer zu viel, aber dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Zahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren noch nicht gleichbedeutend mit tatsächlich festgestellten Verstößen ist und bereits Verletzungen der Dokumentationspflichten oder aber die Ausweismitführungspflicht bzw. die arbeitgeberseitige Belehrung darüber, eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Die tatsächliche Zahl der Ermittlungsverfahren nach MiLoG im Gastgewerbe im Bereich der Zollverwaltung Erfurt im Jahr 2016 betrug 97 (2015: 31). Die Ermittlungsverfahren wegen nicht gezahlter Mindestlöhne, also das die NGG-Geschäftsführerin als „alarmierend“ bezeichnet, lag im Jahr 2016 im Gastgewerbe bei 36 (2015: 19).“
Der DEHOGA Thüringen hat bei aller Kritik an diesem politischem Lohndiktat und den damit einhergehenden Kostensteigerungen für die Branche und der damit verbundenen tariflichen Verwerfungen von Anfang an in unzähligen Veranstaltungen und Beratungen über den gesetzlichen Mindestlohn und deren Umsetzung informiert.
Wenn eine gesetzliche Regelung geschaffen wird, muss der Staat auch sicherstellen und kontrollieren, dass diese eingehalten wird. Dabei kann natürlich nicht in jedem Jahr jeder einzelne Betrieb kontrolliert werden. Die FKS verfolgt dabei nach eigener Aussage einen risikoorientierten Ansatz, wonach Unternehmen, bei denen eine höhere Wahrscheinlichkeit von Verstößen besteht, häufiger geprüft werden.
„Einfach noch mehr Kontrollen, die zu immer mehr Belastungen unserer Unternehmen führen, weil diese, neben den zahlreichen anderen Kontrollen auch in den Arbeitsalltag eingreifen, zu fordern so wie dies die NGG macht, ist der völlig falsche Ansatz, dies wäre ja auch so wenn auf jedem Autobahnkilometer eine Geschwindigkeitsüberwachung gefordert würde, um immer noch mehr Temposünder zu erfassen.“, so Münnich abschließend.
* Quelle: Schreiben des Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Michael Meister vom 10.04.2017