Hygiene- und Reinigungsprodukte

Schützen Sie Ihre Mitarbeiter und Gäste vor UV-Strahlung

Wir alle haben sehnsüchtig auf sie gewartet – die ersten Sonnenstrahlen. Endlich findet das Leben wieder draußen statt. Endlich wieder Biergartensaison.

Aber wie die Sonne unbeschwert genießen, wenn etwa 90 % aller Hautkrebserkrankungen durch übermäßige UV-Exposition verursacht werden1? Außenarbeiter (“Outdoor Worker”) sind besonders gefährdet. Allein in Deutschland sind ca. 2,5 Millionen Menschen an UV-Licht-exponierten Arbeitsplätzen tätig.

Hautkrebs gilt seit dem 1. Januar 2015 als anerkannte Berufskrankheit und somit fällt der UV-Schutz in das Thema Arbeitsschutz. Aufgrund gesetzlicher und behördlicher Vorgaben ist der Arbeitgeber verpflichtet geeignete Haut-Schutz-Produkte bereitzustellen, während der Arbeitnehmer verpflichtet ist, diese anzuwenden. Zum Saisonstart möchten wir Ihnen dieses Thema ans Herz legen und empfehlen Ihnen das bewährte Sonnenschutzprodukt von SC Johnson mit LSF 50.

Aber warum nicht noch ein bisschen mehr tun? Oft sitzen auch Ihre Gäste ungeschützt in der prallen Sonne und haben die Sonnencreme nicht parat, wenn sie dringend gebraucht wird.  Wäre es nicht eine verantwortungsvolle Geste Sonnenschutz im Spender bereitzustellen? Eine temporäre Ergänzung im Waschraum oder eine zentrale Platzierung im Außenbereich, macht ganz gewiss einen Unterschied in der Gäste-Fürsorge. Zeigen Sie Ihren Gästen, dass sie es Ihnen wert sind.

Auf dem Weg zum bewussten Sonnenbaden gibt es noch ein paar Tipps für die richtige Anwendung des Sonnenschutzproduktes zu beachten:
Sonnenschutzprodukt mit mindestens LSF 50 etwa 15 - 20 Minuten vor Sonneneinwirkung großzügig auf die saubere und trockene Haut auftragen.

Ein durchschnittlich großer Erwachsener benötigt mindestens sechs volle Teelöffel für den ganzen Körper.  Dies entspricht mehr als einem halben Teelöffel für jeden Arm oder für Gesicht und Nacken einschließlich Ohren.

Weitere Informationen finden Sie hier und bei Isabella Cardenas, Ihrer Ansprechpartnerin bei der Witzki und Grimm GmbH.

Kontakt; 0171 6243156, hallo@witzki-grimm.de

Rahmenvertrag Fachgroßhandel Witzki & Grimm

Drei Prozent Nachlass für Mitglieder des DEHOGA Thüringen e.V.

Witzki und Grimm sind Vertragsgroßhändler des Chemiefabrikanten Caramba/Bremen für das Land Thüringen. Bei Witzki und Grimm erhalten Gastronomieprofis alles aus einer Hand, die Serviceleistungen umfassen:

  • Erstellung von Reinigungs- und Hygieneplänen nach Bedarf
  • Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit Spezialreinigungsprodukten vor Ort
  • Einbau von Dosiergeräten z.B. für Geschirrspülautomaten und deren Wartung (Kauf oder Miete)
  • Montage und Tausch von Wasserfiltern

ulticom - Produktvideos

DEHOGA Thüringen Mitglieder können nicht nur die umfangreiche wie kostengünstige Produktpalette des Unternehmens beziehen und von schneller Lieferung und guter Kundenbetreuung profitieren. Zusätzlich erhalten Sie bei jeder Bestellung drei Prozent Rechnungsrabatt.

Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Geschäftsstelle Ihres DEHOGA Thüringen.