Rechtschutzversicherung

Was passiert mit meiner aktuell bestehenden betrieblichen Rechtsschutzversicherung?

Alle Mitglieder sollten ihre eigenständig abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungen mit dritten Anbietern auf Überschneidungen mit dem Gruppenvertrag überprüfen lassen. In vielen Fällen werden Sie die entsprechenden Jahresprämien gegebenenfalls erheblich senken können.

Da Sie als Einzelmitglied nicht Vertragspartner mit dem Rechtsschutzversicherungspartner des Verbandes werden, können Sie ihre bestehende betriebliche Rechtsschutzversicherung natürlich auch behalten und insbesondere prüfen, welche Bereiche kostengünstig zusätzlich abzusichern sind und wo Sie Sparpotential haben werden.

Sollten Sie schon eine Rechtsschutzversicherung der ÖRAG haben, so können Sie Ihren dort laufenden Vertrag zum 01.01.2023 an den Gruppenvertrag anpassen lassen und somit eine große Prämienersparnis erzielen.

Sie müssen bestehende Verträge nicht kündigen! Für weiterführende Fragen nehmen Sie Kontakt mit uns in der Landesgeschäftsstelle oder Ihren Versicherungsbetreuer auf.