Wartezeit

Wie lange ist die Wartezeit?

Für DEHOGA-Mitgliedsbetriebe, die am 01.01.2023 schon Mitglied sind, besteht keine Wartezeit.

Für Neumitglieder nach dem 01.01.2023 gilt: Drei Monate Wartezeit im Arbeits- und Verwaltungs- Rechtsschutz.

Es gilt immer ein Wartezeitverzicht bei nahtloser Rechtsschutz- Vorversicherung des Mitglieds.