Wie lange ist die Wartezeit?
Für DEHOGA-Mitgliedsbetriebe, die am 01.01.2023 schon Mitglied sind, besteht keine Wartezeit.
Für Neumitglieder nach dem 01.01.2023 gilt: Drei Monate Wartezeit im Arbeits- und Verwaltungs- Rechtsschutz.
Es gilt immer ein Wartezeitverzicht bei nahtloser Rechtsschutz- Vorversicherung des Mitglieds.