Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Beherbergungsbetriebe, gastgewerbliche Einrichtungen
sowie touristische Freizeit- und Erlebnisanbieter im Freistaat Thüringen.
Antragsstelle
Senden Sie den entsprechenden Kriterienkatalog vollständig ausgefüllt an den
DEHOGA Thüringen e. V.
Witterdaer Weg 3
99092 Erfurt
Tel.: 03 61/ 5 90 78 13
Fax: 03 61/ 5 90 78 10
E-Mail: Kontakt Frau Mühlbach
Internet: www.thueringen-familienfreundlich.de
Teilnahme- und Prüfgebühr
Die Teilnahme- und Prüfungsgebühr für die Erstvergabe beträgt 600,00 Euro
zzgl. MwSt (DEHOGA-Mitgliedspreis). Weiterhin fällt eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von 1,00 Euro /km
zzgl. MwSt. ab Erfurt an. Für eine Folgevergabe ist eine erneute Überprüfung
notwendig.
Nach Eingang des vollständig ausgefüllten Kriterienkatalogs erhalten Sie
eine entsprechende Rechnung über die Teilnahme- und Prüfgebühr.
In der Teilnahme- und Prüfungsgebühr sind folgende Leistungen enthalten:
- Prüfung der Kriterienkataloges auf Vollständigkeit und Inhalte
- Prüfung vor Ort durch die Prüfungskommission
- Kurzdarstellung auf der Internetseite www.thueringen-familienfreundlich.de
- Urkunde, Schild, Logo zur Kennzeichnung des Betriebes
- Recht der Nutzung der Marke im Rahmen der Werbung
Ablauf
Nach Eingang des Kriterienkataloges und eventuell benötigter Nachweise/ Belege
werden diese auf Vollständigkeit der Kriterien geprüft. Bei Unvollständigkeit der
Unterlagen, wird der Teilnehmer aufgefordert, die fehlenden Angaben innerhalb
von 4 Wochen nachzureichen.
Im Anschluss erfolgt eine Prüfung der Unterlagen. Für die Teilnahme am Prädikat
FAMILIENFREUNDLICH hat der Antragsteller alle relevanten Muss-Kriterien zu
erfüllen. Ist dies gegeben, werden die Angaben des Betriebs vor Ort überprüft. Weiterhin kann innerhalb der 3 Jahre Gültigkeit eine stichprobenartige Überprüfung stattfinden.
Dauer des Zeitraumes der Prädikatsvergabe
Das Prädikat ist für die Dauer von 3 Jahren gültig. Ausschlaggebend ist der Monat
der Prädikatsvergabe. Nach Ablauf der 3 Jahre muss ein erneuter Antrag gestellt
werden zur Folgevergabe.
Verpflichtung zum Erhalt des geprüften Standards
Mit der Teilnahme am Prädikat verpflichtet sich der Teilnehmer, die im Kriterienkatalog angegebenen Qualitäts- und Angebotsstandards über einen Zeitraum von 3 Jahren einzuhalten. Sofern eine Kontrolle ergibt, dass das Prädikat FAMILIENFREUNDLICH zu Unrecht geführt wird, kann die Prüfungskommission die weitere Nutzung des Schildes, der Urkunde sowie des Logos und anderer Werbematerialien untersagen. Die Rückgabe des Schildes an den Eigentümer ist in diesem Fall erforderlich.
Logo und dessen Verwendung
Das Logo als Wort – Bild Marke (Nr. 301 71 134) ist Eigentum der DEHOGA
Thüringen e.V. Jegliche Nutzung ist nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung
mit den Teilnehmern, die das Prädikat erreicht haben, möglich.
Antragsangaben
Die im Kriterienkatalog gemachten Angaben werden vertraulich behandelt.
Anonyme statistische Auswertungen können vom DEHOGA Thüringen e.V. genutzt
und veröffentlicht werden.