2017-Abmahnfalle
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wissensWert: Abmahnfalle – Angaben- und Kennzeichnungspflichten im Gastgewerbe

Am 12. Juni 2017 fand die wissensWert-Veranstaltung mit dem Titel "Abmahnfalle – Angaben- und Kennzeichnungspflichten im Gastgewerbe" im DEHOGA Thüringen KOMPETENZZENTRUM statt.

Was muss auf Angeboten, bzw. Rechnungen stehen? Welche Angaben sind beim Impressum Pflicht? Wie kennzeichne ich Speisekarten und Flyer korrekt mit Zusatz- und Allergenen Stoffen? Genau mit diesen Fragen befassten sich die Referenten Dirk Ellinger und Rechtsanwalt Thomas Dahmen.

Präsentation der Veranstaltung

Empfohlener Aufsatz (nur für eigene interne Zwecke)

Alles zu Lebensmittelhygiene finden Sie unter www.dehoga-hygiene.de

Alle Informationen zur Kennzeichnungspflicht erhalten Sie hier.

Seminare zum Thema Allergenkennzeichnung und HACCP finden für Arbeitnehmer des Thüringer Gastgewerbes im Rahmen des projekts Weiter Bilden kostenfrei statt. Am 27. Juni findet das nächste Allergen-Seminar im Landgasthof Krone in Eischleben statt. Anmeldungen nimmt gern Nadine Weißenborn 0361-4207417 entgegen. Mehr erfahren Sie hier.

Große Resonanz zur wissensWert Abmahnfalle

 

wissensWert hieß es am 12. Juni 2017 wieder im Kompetenzzentrum - dieses Mal zum Thema: Angaben- und Kennzeichnungspflichten im Gastgewerbe.

Nach einer kurzen Begrüßung durch Gudrun Münnich, Präsidentin DEHOGA Thüringen, referierten Dirk Ellinger und Thomas Dahmen, Rechtsanwalt Kanzlei Dahmen & Unger, zu Angaben in Briefen, auf Rechnungen, im Impressum sowie Kennzeichnungsangaben in Flyern und Speisekarten.

Vielen Dank für die Teilnahme!

Die Präsentation und weitere Informationen aus der Veranstaltung finden Sie hier.