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Rede und Antwort - Andreas Bühl

Frage:

Kneipensterben – Was werden Sie tun, um das Gastgewerbe im Freistaat Thüringen zu unterstützen?

Die CDU war bei dem Thema ermäßigte Mehrwertsteuer immer an der Seite des DEHOGA und unterstützt diese Forderung auch weiterhin. Der Thüringer Landtag hat diesbezüglich einstimmig votiert den entsprechenden Antrag im Bundesrat zu unterstützen, leider nicht mit Erfolg.

Eine weitere Forderung der CDU, welche bei Übernahme von Verantwortung auf Landesebene sehr schnell realisiert werden soll, ist der Abbau von Bürokratie. In erster Linie kann dabei auf Landesebene schon einiges realisiert werden. Insbesondere müssen Berichtspflichten auf das Nötigste reduziert, Anträge vereinfacht und insgesamt die Regelungsdichte kritisch geprüft werden. Aufgrund der demographischen Entwicklung in Thüringen, wo wir weniger Einwohner haben werden, brauchen wir auch weniger Verwaltung, welche insgesamt auch zum Dienstleister für Bürger und Unternehmer werden muss. Es sollte den Unternehmern Vertrauen entgegengebracht werden und nicht wegen Wenigen, welche sich nicht an die Regelungen halten, ein Generalverdacht dazu führen, dass die Bürokratie weiter massiv ausgebaut wird.

Wir brauchen mehr Motivation der Arbeitslosen um zu Arbeiten.

Bei den Förderprogrammen ist weniger mehr.

Auch beim Thema Vermarktung gibt es Luft nach oben.

 

Frage:

Auch, wenn es eine bundesgesetzliche Regelung ist, die wiederum klassisch zeigt, dass bei der Umsetzung europäischer Normen (Arbeitszeitrichtlinie), in Deutschland immer noch verschärft wird, können Sie sich vorstellen, die Branchenforderung nach einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit, so wie von der EU normiert, statt einer täglichen Höchstarbeitszeit von 10 Stunden, beispielsweise durch eine Bundesratsinitiative, zu unterstützen?

Grundsätzlich muss unser Wohlstand erhalten bleiben und erarbeitet werden. Wir sind im Grundsatz gegen eine verordnete weitere Reduzierung der Arbeitszeit beispielsweise die 4 Tage Woche und dann noch für gleiches Geld.

Wir müssen uns das insgesamt anschauen, wenn jemand Arbeiten will, soll er das Tun und auch dürfen.

 

Frage

Das Thüringer Kommunalabgabengesetz wurde im Jahr 2017, bezüglich § 8 Tourismusbeitrag geändert. Damit viel ein Bezug von Einwohnern und Übernachtungszahlen zugunsten von Herstellung und Unterhalt von touristischen Einrichtungen. Zuvor gab es einen Fremdenverkehrsbeitrag, welcher von einer Kommune dann erhoben werden konnte, wenn die Übernachtungen pro Jahr mindestens das Siebenfach der Einwohnerzahlen betrugen. Gleichwohl fordert diese Abgabe eben eine konkrete touristische Verwendung.

In der Gesetzdiskussion wurde eine Überprüfung nach 5 Jahren vereinbart. Dies mit Blick auf die Entwicklung. Der DEHOGA Thüringen fordert, neben anderen, Tourismus zur Pflichtaufgabe zu machen und hat entsprechende Stellungnahmen zur Begrenzung der Touristischen Abgaben und einem Verbot von Bettensteuern u. ä. (siehe Freistaat Bayern) gefordert, da diese Abgaben eben Steuern sind und in den allgemeinen Haushalt der Kommune, ohne Zweckbindung fließen.

Das Verständnis für Tourismus ist in beispielsweise Bayern und Tirol ein ganz anderes als in Thüringen, da lieget eine Herausforderung, insbesondere in der Akzeptanz.  Bei einer Zweckbindung für den Tourismus sind diese Abgaben akzeptabel und dienen eben der Finanzierung der touristischen Aufgaben. Tourismus als Pflichtaufgabe ist vorstellbar.

 

Frage

Auch wenn das Thema Mindestlohn ein Bundesthema ist, so wird es doch scheinbar wieder hochgespielt und soll als Wahlkampfthema eine Roll spielen. Wie stehen Sie dazu?

Andreas Bühl für die Thüringer CDU

Wir stehen klar gegen eine weitere Einmischung der Politik in die Tarifautonomie. Es kann schon gar nicht sein das ein politischer Überbietungswettbewerb stattfindet, weil auch der Mindestlohn muss erwirtschaftet werden.

 

Frage

Wie stehen Sie zu Windrädern im Wald?

Angesichts der aktuellen Situation wäre der Weiterbetrieb und die Nutzung von Atomstrom gut. Er selbst habe auch gegen Windräder im Wald Unterschriften gesammelt und Eingaben zum Flächennutzungsplan gemacht. Grundsätzlich müssen Windräder weit genug weg sein von Wohnbebauungen.