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Rede und Antwort - Thomas L. Kemmerich

Kneipensterben – Was werden Sie tun, um das Gastgewerbe im Freistaat Thüringen zu unterstützen?

Die Herausforderung des Fachkräftemangels im Gastgewerbe wurde auch durch die Abwanderung aufgrund des faktischen Berufsverbotes während Corona verschärft.

Einer massiven Bürokratieentlastung, dort wo dies auf Landesebene möglich ist, wird zugestimmt und diese muss endlich durchgesetzt werden. Damit kann schon eine Verbesserung der Situation der Unternehmer realisiert werden, weil auch die Berichtspflichten und die Dokumentationen häufig gerade nicht von Vertrauen in die Unternehmer geprägt sind.

Beim Feiertagsgesetz erfolgt eine Zustimmung von Erleichterungen mit Blick auf die Stillen Tage. Es kann nicht sein, dass beispielsweise am 3. Adventssonntag alle Thüringer nach Sachsen zum Einkaufen fahren und somit auch die dort Umsatz generieren und die Gastronomie nutzen.

Weiterhin spricht sich die Thüringer FDP für Arbeitsverbote an Samstagen und die diesbezüglichen restriktiven Regelungen aus.

 

Auch, wenn es eine bundesgesetzliche Regelung ist, die wiederum klassisch zeigt, dass bei der Umsetzung europäischer Normen (Arbeitszeitrichtlinie), in Deutschland immer noch verschärft wird, können Sie sich vorstellen, die Branchenforderung nach einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit, so wie von der EU normiert, statt einer täglichen Höchstarbeitszeit von 10 Stunden, beispielsweise durch eine Bundesratsinitiative, zu unterstützen?

Wir brauchen endlich mehr Vertrauen in Menschen, das betrifft die Unternehmer, aber auch die Mitarbeiter. Bei Veranstaltungen, wie Hochzeiten, Geburtstage usw., muss das „Geschäft“ mitgenommen werden, weil auch die Gäste kaum Verständnis haben, wenn plötzlich Schluss sein soll. Es ist lebensfremd in der Nacht noch einen Schichtwechsel zu fordern. Wenn Mitarbeiter länger arbeiten, dann gibt es eben auch Zeiten, wo diese wieder abgegolten wird, da in „flauen“ Zeiten eben weniger zu tun ist. Das sichert Arbeitsplätze und dient den Mitarbeitern genauso wie den Unternehmern.

 

Das Thüringer Kommunalabgabengesetz wurde im Jahr 2017, bezüglich § 8 Tourismusbeitrag geändert. Damit viel ein Bezug von Einwohnern und Übernachtungszahlen zugunsten von Herstellung und Unterhalt von touristischen Einrichtungen. Zuvor gab es einen Fremdenverkehrsbeitrag, welcher von einer Kommune dann erhoben werden konnte, wenn die Übernachtungen pro Jahr mindestens das Siebenfach der Einwohnerzahlen betrugen. Gleichwohl fordert diese Abgabe eben eine konkrete touristische Verwendung.

In der Gesetzdiskussion wurde eine Überprüfung nach 5 Jahren vereinbart. Dies mit Blick auf die Entwicklung. Der DEHOGA Thüringen fordert, neben anderen, Tourismus zur Pflichtaufgabe zu machen und hat entsprechende Stellungnahmen zur Begrenzung der Touristischen Abgaben und einem Verbot von Bettensteuern u. ä. (siehe Freistaat Bayern) gefordert, da diese Abgaben eben Steuern sind und in den allgemeinen Haushalt der Kommune, ohne Zweckbindung fließen.

Diese Abgaben, gegen welche wir sind, erfordern wiederum einen erheblichen Aufwand der Verwaltung und auch deshalb müssen sie eingeschränkt werden, dann wären mehr Mitarbeiter für andere Bereiche. Weniger Bürokratie bedeutet immer auch, weniger Mitarbeiter in der Verwaltung. Wir unterstützen diesbezüglich die Forderungen des DEHOGA Thüringen.

 

Auch wenn das Thema Mindestlohn ein Bundesthema ist, so wird es doch scheinbar wieder hochgespielt und soll als Wahlkampfthema eine Roll spielen. Wie stehen Sie dazu?

Wir sind gegen 15,00 € Mindestlohn – „das macht uns kaputt“, weil es nicht zu erwirtschaften ist und das gesamt Gefüge nach oben schiebt und damit vor allem Dienstleistungen verteuert.