Rechtsanwalt Thomas DahmenDatenschutz im Gastgewerbe rechtssicher umsetzen
Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz gelten seit dem 25. Mai 2018. Mit ihnen haben sich die Anforderungen an den Datenschutz deutlich verschärft. Betriebe müssen Abläufe dokumentieren, Verfahren analysieren und technische sowie organisatorische Maßnahmen nachweisen. Um Mitgliedern hier konkrete Unterstützung zu bieten, hat der DEHOGA Thüringen gemeinsam mit der HOGA Gastgewerbe Service GmbH eine Kooperation mit Rechtsanwalt Thomas Dahmen geschlossen.
Datenschutz im Hotel- und Gaststättengewerbe
Die Umsetzung der DSGVO ist immer betriebsspezifisch. Standardvorlagen reichen nicht aus, da jedes Unternehmen seine Datenverarbeitung individuell darlegen muss. Maßgeblich für die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist die Zahl der Beschäftigten, die regelmäßig mit personenbezogenen Daten arbeiten.
Unsere Leistungen für Sie
- Überprüfung des aktuellen Sachstandes im Unternehmen
- Erstellung eines vollständigen Datenschutzkonzeptes
- Erstellung aller erforderlichen Unterlagen und Dokumentationen
- Belehrung und Unterweisung der Mitarbeitenden
- Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten
Alle Leistungen werden individuell auf die Unternehmenssituation angepasst.
KontaktRechtssicher handeln. Risiken vermeiden.
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Hanna Mühlbach freut sich auf Ihre Anfrage und steht Ihnen für ein erstes Gespräch gerne zur Verfügung. Sie erreichen sie telefonisch unter 0361 / 59078-77 oder per E-Mail.