HinweisgeberschutzPflichten erfüllen. Risiken reduzieren. Sicherheit gewährleisten.

Der DEHOGA Thüringen unterstützt seine Mitglieder bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes. In Kooperation mit der HOGA Gastgewerbe Service GmbH und RA Thomas Unger wurde ein praxistaugliches Modell entwickelt, das insbesondere kleinen und mittelständischen Betrieben eine rechtssichere und datenschutzkonforme Lösung bietet.

Rahmenvertrag Hinweisgeberschutz

So funktioniert die Umsetzung

  1. Vertrag abschließen
    Sie schließen einen Vertrag mit der HOGA Gastgewerbe Service GmbH zur Umsetzung Ihres Hinweisgeberschutzsystems.
  2. Vorlagen für Ihr Unternehmen
    Sie erhalten Mustervorlagen für Ihre Mitarbeitenden, inklusive neutraler Kontaktdaten für interne Meldungen.
  3. Vertrauliche Bearbeitung im Ernstfall
    Wird ein Mitarbeitender als Hinweisgeber aktiv, übernimmt RA Thomas Unger die vertrauliche, rechtssichere Bearbeitung.

Die Kosten richten sich nach der Zahl der Beschäftigten (Kopfprinzip).

Aktuelle Preisliste

Interne Meldestelle – Anforderungen

Innerhalb des Unternehmens können Mitarbeitende beauftragt werden, wenn sie:

Wichtig: Der Betriebsinhaber darf diese Funktion nicht selbst übernehmen.

Für kleinere Unternehmen ist die Umsetzung oft organisatorisch anspruchsvoll – ein Grund, warum die Auslagerung an fachkundige Dritte ausdrücklich zulässig ist.

Hinweisgeberschutzgesetz – Übergangsfrist abgelaufen

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz wurde die EU-Whistleblower-Richtlinie umgesetzt. Unternehmen sind verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten, damit Beschäftigte bestimmte Rechtsverstöße gefahrlos melden können.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Wer zählt als Beschäftigter?

Entscheidend ist das Kopfprinzip, nicht die Arbeitszeit.

Welche Sachverhalte sind relevant?

Beispiele für interne Meldungen im Sinne des Gesetzes:

Eine Übersicht relevanter Sachverhalte finden Sie im verlinkten Informationsbereich.

Wichtig: Falschmeldungen oder bewusst unrichtige Informationen können Schadenersatzansprüche gegen den Hinweisgeber begründen.

Datenschutz und Verarbeitung

Während des Meldeprozesses verarbeitet die Meldestelle personenbezogene Daten des Hinweisgebers. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich im notwendigen Umfang zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben gemäß §§ 13 und 24 HinSchG. Ein entsprechendes Datenschutzkonzept wurde erstellt.

KontaktMehr Sicherheit für Ihr Unternehmen

Sie möchten Ihr Unternehmen gezielt weiterentwickeln oder sich persönlich beraten lassen? 
Arlette Unger freut sich auf Ihre Anfrage und steht Ihnen für ein erstes Gespräch gerne zur Verfügung. Sie erreichen sie telefonisch unter 0361 / 59078-14 oder per E-Mail.

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