Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat im Juni 2026 im Rahmen ihrer 33 Empfehlungen vorgeschlagen, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus der Minijobs weitgehend abzuschaffen. 6,5 Millionen geringfügige Beschäftigungsverhältnisse im gewerblichen Bereich und 250.000 in Haushalten wären damit – abgesehen von einer Ausnahme für Schülerinnen und Schüler – sozial- und rentenversicherungspflichtig. Der Koalitionsausschuss hat diesen Punkt Anfang Juli zunächst zurückgestellt. Gleichzeitig wurde angekündigt, den Pauschalsteuersatz bei Minijobs von zwei auf fünf Prozent anzuheben. Der DEHOGA wertet das als richtigen Schritt, sieht die Diskussion damit aber keineswegs als beendet an. Die aktuelle Reformdebatte übersieht, dass Minijobs für viele Betriebe in Deutschland ein unverzichtbares Beschäftigungsmodell darstellen.
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