PM 06/2026 DEHOGA Thüringen gegen eine Ausweitung der Kurabgabe auf Geschäftsreisende
Erfurt, 23. September 2026 / Der DEHOGA Thüringen e.V. spricht sich gegen die Forderung des Thüringer Heilbäderverbandes aus, den Kurbeitrag auch auf Geschäftsreisende auszuweiten.
„Die Begründung“, so Mark A. Kühnelt, Präsident des DEHOGA Thüringen e.V., „Geschäftsreisende nutzen in ihrer freien Zeit während des Aufenthalts auch Kurparks, Thermen oder kulturelle Veranstaltungen, kann nicht im Ansatz überzeugen. Es wird die Übernachtungen weiter verteuern, was nicht gerade zum Standortmarketing beitragen wird. Gleichsam werden die Diskussionen dann in unserer Branche an den Hotelrezeptionen geführt und unsere Mitarbeitenden werden etwas rechtfertigen müssen, was im Ansatz nicht darstellbar ist und einzig zur Geldbeschaffung der Kommunen dient.“
Seit Jahren fordert der DEHOGA Thüringen e.V. die längst überfällige Änderung des Kommunalabgabengesetzes zur Klarstellung der touristischen Abgaben zu nutzen und nicht diese weiter auszubauen.
Mit der Diskussion um die Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes bezüglich des Fremdenverkehrsbeitrages und der Umsetzung dieser Änderungen als Tourismusbeitrag (§ 8 ThürKAG – n.F.) zum 30.06.2017, wurde durch den Thüringer Gesetzgeber die Verhältnisbeziehung zwischen Einwohnern und Übernachtungen abgeschafft und stattdessen auf den Sachverhalt der Deckung des gemeindlichen Aufwandes für die Herstellung, Erweiterung, Unterhaltung und Vermarktung der touristischen Zwecken dienenden Einrichtungen sowie die für diesen Zweck durchgeführten Veranstaltungen abgestellt.[1]
Der DEHOGA Thüringen unterstützte seinerzeit dieses Vorhaben, sichert es doch die Finanzierung des Tourismus auf regionaler Ebene und normiert eben, dass die Einnahmen aus der Abgabe auch entsprechend verwendet werden müssen.
Anders ist es bei einer Betten- oder Übernachtungssteuer, die der DEHOGA Thüringen grundlegend ablehnt da sie nur die Übernachtungsgäste bzw. die Beherbergungsbetriebe trifft. Die Verwendung dieser Steuer ist nur im Einzelhaushalt zu normieren.
Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen e.V., führt dazu aus:
„Aus diesem Grund spricht sich der DEHOGA Thüringen e.V. dafür aus, den Anwendungsbereich des Kurbeitrages für beruflich und geschäftliche Übernachtungen im Thüringer Kommunalabgabengesetz nicht zuzulassen. Wir finden den Kurbeitrag und den Tourismusbeitrag in seiner jetzigen Ausgestaltung, als ausreichende Finanzierungsquelle, insbesondere auch mit ihrer normierten Zweckbindung, sind aber auch gegen eine parallele Erhebung. Wir fordern seit langen eine Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetz bezüglich einer Sperrvorschrift für Bettensteuer und kommunaler Verpackungssteuer.“
„Unsere gastgewerblichen Betriebe stehen unter erheblichem Kostendruck. Steigende Energie-, Personal- und Lebensmittelpreise treffen derzeit auf eine vorsichtige Konsumstimmung. In dieser Situation ist es entscheidend, dass Abgaben und damit einhergehende Bürokratie nicht ausgeweitet werden,“ so Kühnelt abschließend.
[1] Diese Änderung sollte nach 5 Jahren evaluiert werden.